Offener Brief an Herrn Schick, Chef des Bistums Bamberg

Sehr geehrter Herr Schick,

ich nehme hiermit Bezug auf Ihre Forderung, die Redefreiheit bezüglich von Bekenntnissen abzuschaffen.

Die Redefreiheit ist ein ganz wesentliches Menschenrecht. Sie ist unter anderem Grundlage für die Religionsfreiheit, genauso die positive, die Ihnen sicher aufgrund Ihrer Tätigkeit als hoher Religionsfunktionär wichtig ist, als auch die negative, die für eine zunehmende Zahl von Atheisten (und anderen Freidenkern) in unserem Land sehr bedeutend ist.

Eine Beleidigung von Menschen ist aus gutem Grund bereits jetzt nicht von der Redefreiheit gedeckt, das drückt sich in vielen Rechtsvorschriften, unter anderem den Strafvorschriften zur Beleidigung, aus. Nicht nur meiner Meinung nach ist damit allen berechtigten Ansprüchen Genüge getan, Personen vor ethisch unrechter Rede (oder vergleichbarer Aussage) zu schützen.

Ideen bedürfen keines besonderen Schutzes. Das wäre auch fatal, denn dann könnte man falsche Ideen gesetzlich schützen, und auch ein inhaltliches Angehen gegen diese falschen Ideen wäre verboten. Das stellt einen untragbaren Eingriff in die Freiheitsrechte aller ein.

Jede Religion ist aber nichts anderes als eine Idee. Es kann aufgrund vieler wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass jede Religion die Idee einer Vielzahl sterblicher Menschen ist. Gerade beim Christentum und seiner „Mutterreligion“, dem Judentum, gibt es für viele zentrale Elemente der Schriften ältere Vorlagen aus polytheistischen altorientalischen Religionssystemen. Diese Vorlagen wurden von Menschen übernommen und umgedeutet und erst anschließend zur „heiligen Schrift“ und Grundlage der abrahamitischen monotheistischen Religionen.

Eine oder gar mehrere Ideen dürfen nicht gesetzlich gegen Zweifel, Satire oder Spott abgesichert werden. Stellt sich eine Idee als falsch heraus, muß all das erlaubt sein.

Sie deuten noch den Gleichheitsgrundsatz an, indem Sie gesetzlichen Schutz nicht nur für Ihre, sondern für alle Religionen fordern. Das ist nur absurd, denn dadurch fordern Sie, dass sich widersprechende Ideen den gleichen Schutz genießen sollen. Letztlich ist das nur eine Ablenkung davon, dass Ihr Vorstoß ganz klar die Freiheit unseres Gemeinwesens einschränken soll.

Abschließend möchte ich feststellen, dass 1969 aus gutem Grund der §166 StGB geändert wurde und die öffentliche Ordnung das Schutzgut ist und nicht „Gott“. Diese Änderung geht aber nicht weit genug. Denn falls aufgrund einer Meinungsäußerung, die durch die Redefreiheit abgedeckt ist, die öffentliche Ordnung gestört wird, ist davon auszugehen, dass die eigentliche Störung der öffentlichen Ordnung von Einzelpersonen oder Gruppen ausgeht, die sich durch die legale Meinungsäußerung beleidigt fühlt. Falls die öffentliche Ordnung strafwürdig gestört wurde, sind also diese Einzelpersonen oder Gruppen strafrechtlich zu verfolgen. Kommt es also im Falle von Äußerungen, die Sie als „blasphemisch“ ansehen, zur Störung der öffentlichen Ordnung durch Anhänger von Religionsgemeinschaften, sind meiner Meinung nach genau diese Anhänger der Religionsgemeinschaften für die Störung der öffentlichen Ordnung zur Verantwortung zu ziehen und nicht diejenigen, die von ihrem Menschenrecht der Redefreiheit Gebrauch machen.

Durch die schon lange erforderliche ersatzlose Streichung des §166 StGB wäre diese eindeutig menschenrechtskonforme und wünschenswerte Rechtslage erreicht.

Mit Ihrem Vorstoß möchten Sie genau dem entgegenwirken und unsere Gesellschaft unfreier und restriktiver machen. Dem trete ich entschieden entgegen und hoffe, dass Ihr repressiver Vorstoß wirkungslos verhallt.

Mit freundlichen Grüßen

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