Bürgerentscheid Kreiskliniken Altötting: deutlich

Die Bevölkerung des Landkreises Altötting war heute aufgerufen, über das Weiterbestehen der Kreisklinik Burghausen oder die von Landrat Erwin Schneider als „Zukunft der kommunalen Gesundheitsvorsorge“ verkaufte Schließung derselben abzustimmen. Hierzu liegt inzwischen das vorläufige Ergebnis unter http://www.lra-aoe.de/fileadmin/wahlen/Buergerentscheid2015/BE-2015-SM.html vor.

Der Schließungsvorschlag des Landrats wurde abgeleht, der Vorschlag des Bürgerbegehrens angenommen, in allen Fällen mit einem deutlichen Stimmenunterschied. Das Zustimmungsquorum von 10% der Stimmberechtigten wurde von beiden Vorschlägen erreicht.

Man konnte davon ausgehen, dass die Wähler in Burghausen und den Nachbargemeinden sehr entschieden für die Erhaltung des Burghauser Krankenhauses und die anderen Gemeinden weniger entschieden und weniger zahlreich abstimmen. Überrascht hat mich, dass es kaum Gemeinden gibt, die dem Schließungsvorschlag Schneiders deutlich zugestimmt haben, außer kleinen Gemeinden im nördlichen Landkreis nur Altötting mit etwa 60%, die Stichfrage ist dort beinahe unentschieden ausgegangen. Zum Vergleich: Burghausen 5,61%. Schneider ist also mit seinem handstreichartigen Versuch, die Kreisklinik Burghausen schnell zu schließen, krachend gescheitert.

Es ist aber hiermit noch lange nicht vorbei, denn Schneider hat vor der Abstimmung angekündigt, das Krankenhaus Burghausen auf jeden Fall reduzieren zu wollen. Ich hoffe darauf, dass die Entscheidungsträger im Kreistag, Landratsamt und Klinik-Verwaltungsrat das Ergebnis angemessen umsetzen. Ein Lavieren an der Formulierung des Bürgerbegehrens entlang, gegen eine adäquate Gesundheitsversorgung in Burghausen, ist nicht hinnehmbar.

Nebelschlussleuchte

Mich hat gerade auf der Autobahn ein Fahrzeug mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte überholt. Die Sichtweite lag auf jeden Fall über 100 Metern, ich fuhr meinem Tacho nach 110. Der andere war auf jeden Fall deutlich schneller als ich.

Das mit dem Überholen macht mir nichts aus. Ich hielt die 110 für angemessen, und wenn jemand meint, es geht mehr, bitte, die linke Spur ist frei, eine oder mehrere mittlere war(en) nicht da 😉

Erinnert Ihr Euch an die gute alte Fahschulfrage, wann man denn die Nebelschlussleuchte einschalten dürfe? Bei meinem Beispiel ist nur eine Antwort richtig. Meine Möglichkeiten:

  • Immer dann, wenn es letzte Woche mal Nebel hatte,
  • bei Regen,
  • wenn das Radio gesagt hat, dass es nächste Woche mal irgendwo in Europa Nebel haben könnte,
  • wenn der Autofahrer Bock hat,
  • bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern,
  • bei Schneefall.

Zu jeder gibt es Begründungen, nachdem es nicht schneite und nicht regnete, denke ich mal, einige der Kandidaten tendierten stark zur vierten Möglichkeit. Die ist aber falsch.

Hinweis: Wenn der hinter Euch mit der Lichthupe spielt und Ihr das erkennen könnt, beträgt die Sichtweite wahrscheinlich deutlich mehr als 50 Meter. Denn sobald der Nebel etwas dichter wird, und man immer noch 100 Meter oder mehr sieht, blendet man sich mit dem Fernlicht dermassen selbst, dass man nichts mehr sieht.

Richtig ist: bei Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern. Das ist in $17 StVO geregelt. Unabhängig davon gilt dann, lt. $3 StVO, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.

Aufgrund dessen bin ich dafür, Neufahrzeuge in Deutschland nur mehr zuzulassen, wenn sie zwei nicht abstellbare akustische Ansagen haben. Die erste sagt minütlich: Die Nebelschlussleuchte ist eingeschaltet, solange das tatsächlich der Fall ist. Die zweite Ansage ist verbunden mit einem dauernden, hässlichen Piep- oder Heulton. Der Text ist gleich, und sie kommt, wenn bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte das Tempo über 50 km/h liegt.

Das wäre doch mal eine Initiative gewesen für den Herrn Ramsauer, bei dem, was der sonst noch verzapft und teilweise duchgesetzt hat, wäre das beinahe noch eins der positiveren Beispiele gewesen.

Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.

Offener Brief an Herrn Schick, Chef des Bistums Bamberg

Sehr geehrter Herr Schick,

ich nehme hiermit Bezug auf Ihre Forderung, die Redefreiheit bezüglich von Bekenntnissen abzuschaffen.

Die Redefreiheit ist ein ganz wesentliches Menschenrecht. Sie ist unter anderem Grundlage für die Religionsfreiheit, genauso die positive, die Ihnen sicher aufgrund Ihrer Tätigkeit als hoher Religionsfunktionär wichtig ist, als auch die negative, die für eine zunehmende Zahl von Atheisten (und anderen Freidenkern) in unserem Land sehr bedeutend ist.

Eine Beleidigung von Menschen ist aus gutem Grund bereits jetzt nicht von der Redefreiheit gedeckt, das drückt sich in vielen Rechtsvorschriften, unter anderem den Strafvorschriften zur Beleidigung, aus. Nicht nur meiner Meinung nach ist damit allen berechtigten Ansprüchen Genüge getan, Personen vor ethisch unrechter Rede (oder vergleichbarer Aussage) zu schützen.

Ideen bedürfen keines besonderen Schutzes. Das wäre auch fatal, denn dann könnte man falsche Ideen gesetzlich schützen, und auch ein inhaltliches Angehen gegen diese falschen Ideen wäre verboten. Das stellt einen untragbaren Eingriff in die Freiheitsrechte aller ein.

Jede Religion ist aber nichts anderes als eine Idee. Es kann aufgrund vieler wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass jede Religion die Idee einer Vielzahl sterblicher Menschen ist. Gerade beim Christentum und seiner „Mutterreligion“, dem Judentum, gibt es für viele zentrale Elemente der Schriften ältere Vorlagen aus polytheistischen altorientalischen Religionssystemen. Diese Vorlagen wurden von Menschen übernommen und umgedeutet und erst anschließend zur „heiligen Schrift“ und Grundlage der abrahamitischen monotheistischen Religionen.

Eine oder gar mehrere Ideen dürfen nicht gesetzlich gegen Zweifel, Satire oder Spott abgesichert werden. Stellt sich eine Idee als falsch heraus, muß all das erlaubt sein.

Sie deuten noch den Gleichheitsgrundsatz an, indem Sie gesetzlichen Schutz nicht nur für Ihre, sondern für alle Religionen fordern. Das ist nur absurd, denn dadurch fordern Sie, dass sich widersprechende Ideen den gleichen Schutz genießen sollen. Letztlich ist das nur eine Ablenkung davon, dass Ihr Vorstoß ganz klar die Freiheit unseres Gemeinwesens einschränken soll.

Abschließend möchte ich feststellen, dass 1969 aus gutem Grund der §166 StGB geändert wurde und die öffentliche Ordnung das Schutzgut ist und nicht „Gott“. Diese Änderung geht aber nicht weit genug. Denn falls aufgrund einer Meinungsäußerung, die durch die Redefreiheit abgedeckt ist, die öffentliche Ordnung gestört wird, ist davon auszugehen, dass die eigentliche Störung der öffentlichen Ordnung von Einzelpersonen oder Gruppen ausgeht, die sich durch die legale Meinungsäußerung beleidigt fühlt. Falls die öffentliche Ordnung strafwürdig gestört wurde, sind also diese Einzelpersonen oder Gruppen strafrechtlich zu verfolgen. Kommt es also im Falle von Äußerungen, die Sie als „blasphemisch“ ansehen, zur Störung der öffentlichen Ordnung durch Anhänger von Religionsgemeinschaften, sind meiner Meinung nach genau diese Anhänger der Religionsgemeinschaften für die Störung der öffentlichen Ordnung zur Verantwortung zu ziehen und nicht diejenigen, die von ihrem Menschenrecht der Redefreiheit Gebrauch machen.

Durch die schon lange erforderliche ersatzlose Streichung des §166 StGB wäre diese eindeutig menschenrechtskonforme und wünschenswerte Rechtslage erreicht.

Mit Ihrem Vorstoß möchten Sie genau dem entgegenwirken und unsere Gesellschaft unfreier und restriktiver machen. Dem trete ich entschieden entgegen und hoffe, dass Ihr repressiver Vorstoß wirkungslos verhallt.

Mit freundlichen Grüßen

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Epikureer beklagt Kommerzialisierung des Weihnachtsfests

Als Epikureer sehe ich den Sinn des Weihnachtsfestes darin, mit den Seinen zu feiern und die Tage nach der Wintersonnwende gemeinsam zu verbringen. Dies dient dem sozialen Zusammenhalt in Familie und Freundeskreis. Gegen das Wohl der Menschen wird das gewendet, wenn der Konsum so im Vordergrund steht, wenn Schenken und beschenkt werden zu einer Last wird.

Ich rufe die Menschen dazu auf, besonders die Feiertage dazu zu nutzen, was sie am liebsten machen. Mögen sie dabei auch an die anderen denken und ihnen eine Freude bereiten. Denn am nachhaltigsten ist die eigene Freude, wenn sie daraus kommt, dass man vielen Anderen Freude gemacht hat.

Kommentar: Wen will Bahr befragen? Organspende

Organspende ist ein aktuelles Thema, das unser Gesundheitsminister aufgegriffen hat. In der aktuellen Diskussion ist dabei zur Zeit viel von der Entscheidungslösung zu hören, diejenige, bei denen möglichst alle potentiellen Organspender gefragt werden sollen, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, und insbesondere die Möglichkeit haben sollen, sich nicht zu entscheiden. Zweifellos ist das eine gute Sache, die zusätzlich den Charme hat, die Menschen nicht zu einer Entscheidung zu drängen.
Organspender sind gesucht, da echte, lebende Menschen schwere gesundheitliche Probleme haben, die sich mit einer Organspende lindern ließen. Die potentielle Organspenderin (oder der Organspender) dagegen ist schon tot, es treten für ihn keine Folgen der Organentnahme mehr ein. Das einzige: Er hat hoffentlich Hinterbliebene, die eine Meinung zur Organentnahme haben könnten. Diese sollte er klären, wenn er sich zu einem Organspenderausweis entschließt.
Schwierig bleibt die Entscheidung, wer fragen soll und wann dies geschehen soll. Da tun sich einige Möglichkeiten auf. Diskutiert wurden die Einwohnermeldeämter. Da muss jeder hin, das ist schon mal ein Vorteil. Ein Nachteil ist, dass ein Einwohnermeldeamt denkbar wenig darauf vorbereitet ist, bei den Fragen zu beraten, die mit der Entscheidung zur Organspende verbunden sind, und auch nicht sinnvoll auf die philosophischen und medizinischen Fragen vorbereitet werden kann.
Eine andere Idee hatte da unser Bundesgesundheitsminister: Er möchte, dass die gesetzlichen Krankenkassen fragen. Die sind aber in ihrer Eigenschaft als Finanz- und Verwaltungsapparat genausowenig geeignet, zu medizinischen und philosophischen Fragen Rat zu geben. Sie haben aber noch eine Eigenschaft, die zu denken gibt: Sie sind ein Merkmal einer Zweiklassenmedizin in diesem Land. Jede und jeder, der sich nicht durch Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze freikaufen kann, ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Bahrs Vorschlag vertieft also noch den Graben der Zweiklassenmedizin, indem er der „Oberklasse“ die Möglichkeit gibt, sich von der Frage freizukaufen, indem sie sich einfach privat versichert oder ohnehin andere (den Staat) findet, die ihre gesundheitliche Versorgung zumindest teilweise finanzieren.
Ein solcher Vorschlag ist niederträchtig und wirkt in der aktuellen Situation so wie die letzte Rache einer röchelnden FDP an ihren Nichtwählern.
Übrigens: Es gibt Personen, die zumindest medizinisch in der Lage sind, alle Menschen nach ihrer Organspendenbereitschaft zu fragen. Man nennt sie Ärzte, und jeder geht zumindest irgendwann zu einem hin. Soweit möglich (weil Arzt und finanzielle Gesundheitsvorsorge vorhanden), sogar unterschiedslos, egal ob reich oder weniger reich (gesetzlich versichert) oder arm.

Mondfinsternis

Heute abend gerieten diese Motive vor meine Kamera:

Mondfinsternis, partielle Phase mit Anteilen des Kernschattens und einigen Sternen, darunter Delta Ophiuchi (der rechte der drei)

Mondfinsternis, partielle Phase mit Anteilen des Kernschattens und einigen Sternen, darunter Delta Ophiuchi (der rechte der drei)

Das Bild zeigt den teilverfinsterten Mond, der rechte (von uns aus westliche, für den fiktiven Beobachter auf dem Mond der Osten) Rand befindet sich noch im Halbschatten. Die drei auf dem Bild sichtbaren Sterne gehören zum Sternbild Ophiuchus, beim rechten der drei handelt es sich um Delta Ophiuchi.

Das Bild gibt nicht die reale Stimmung am Beobachtungsort wieder. Der umgebende Himmel war aufgrund der Abenddämmerung noch so hell, dass der verfinsterte Mond kaum durchdringen konnte. Nur die Kamera hat mit einer langen Belichtungszeit (deshalb sind die Sterne Strichspuren und der Mond sehr „verwackelt“) den Mond so herausgeholt. Wer mehr aufbietet (aufbieten kann) als ein Telezoom 1:5.6/50-200 kann auch andere Bilder als dieses liefern ;).

Schluss war es dann mit dem folgenden Foto. Der Mond ging auf und stieg am Himmel an, von „hinten“ kamen ganze Herden von Schäfchenwolken. Die Kamera schaute noch in den Mond und konnte das erhaschen:

Roter Mond hinter Wolken

Der rote Mond versteckt sich hinter den Wolken.

Die ersten Schäfchenwolken haben den aufgehenden Mond erreicht. Da von Westen (im Bild oben) die Schäfchenwolken herdenweise nachziehen, bedeutete das das Ende der Beobachtung. Aufgrund der Sichtverhältnisse war der Mond zu diesem Zeitpunkt visuell nicht mehr auszumachen. Das Bild wurde mit einer Pentax K100, Objektiv 1:4-5.6/50-200 bei Brennweite 200 mm geschossen. Die Blende war ganz offen (5.6), die Zeit betrug 8 Sekunden, als Empfindlichkeit waren 400 ASA eingestellt, um das Rauschen gering zu halten, dafür wird der (Nicht-)Nachführfehler groß, siehe die Sternspuren.

Ich wünsche meinen Lesern eine gute Nacht.

Burghausen-Marktl-Altötting: Knoten Wegscheid wächst

Beim Umbau des Knotens Wegscheid, dort, wo sich die Wege nach Marktl und Altötting scheiden, wurde eine neue Fahhradbrücke über den Alzkanal eingeplant. Vor einigen Wochen tauchten dort auf den vortrassierten Radwegen zum Alzkanal Baucontainer, Material und Gerät auf. Heute stellt sich die Stelle so dar:

Die Brücke ist in Bau, es fehlen noch der Fahrbahnbelag, die Geländer und die Auffahrten beiderseits. Ein sinnvoller Lückenschluß, der das Slalomfahren zwischen Wald, Bundesstraße und Industriegeländen deutlich vereinfacht und abkürzt. Ich freue mich schon auf die erste Überquerung.

Erbrüten von Plutonium

Mein Versuch zur Physik der Reaktoren wurde zum Suchbegriff „brutverfahren für atomkraft“ gefunden. Dazu gibt er aber nicht sehr viel her.
In jedem Kernspaltungsreaktor entsteht aus dem vorhandenen Uranisotop U-238 durch Neutroneneinfang und zwei nachfolgende Betazerfälle Plutonium, bevorzugt das Isotop Pu-239, allerdings durch weitere Neutroneneinfänge auch schwerere Isotope.
Der Vogang läuft so ab: Ein Atomkern des Isotops U-238 fängt ein Neutron ein. Dabei entsteht ein Kern des Isotops U-239. Kerne dieses Isotops sind radioaktiv, sie zerfallen zu 100% durch Elektronenemission (Betazerfall) zum Neptuniumisotop Np-239. Die Halbwertszeit beträgt 23,45 Minuten. Das Np-239 ist wieder instabil mit einer kurzen Halbwertszeit von 2,355 Tagen und wiederum ein Betastrahler. Es zerfällt zum relativ langlebigen Plutoniumisotop Pu-239. Dieses ist ein Alphastrahler mit einer Halbwertszeit von etwa 24’000 Jahren und zerfällt zu Uran U-235. Damit ist es stabil genug, dass es sich in Brut- und anderen Reaktoren ansammelt. Zudem ist es ein Kernbrennstoff, der in einer Kettenreaktion eingesetzt werden kann.
Die beiden Betazerfallsschritte laufen nach einem recht festen Schema ab und zudem noch so schnell, dass nach einiger Zeit das Pu-239 mit Abstand häufiger im Material auftaucht als die beiden „Unterwegsisotope“. An diesen Schritten kann man nichts ändern, und diese Schritte laufen ohnehin so ab, dass das erwünschte Produkt Pu-239 entsteht.
Der erste Schritt ist der Neutroneneinfang. Wie wahrscheinlich dieser Neutroneneinfang ist, wird durch den Einfangquerschnitt wiedergegeben. Dieser geht überraschenderweise mit zunehmender kinetischer Energie der Neutronen zurück (siehe z.B. http://www.igcar.ernet.in/nuclear/neutron_interactions.htm). Auf den ersten Blick ist das erstaunlich, denn Brutreaktoren werden nicht moderiert, laufen also mit Neutronen höherer kinetischer Energie. Läge sie niedriger, würden die Neutronen mit höherer Wahrscheinlichkeit eingefangen.
Der Knackpunkt liegt woanders: Die Zahl der Neutronen, die bei einer Spaltung von U-235 frei wird, liegt bei der Kernspaltung in nicht moderierten Reaktoren höher (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Brutreaktor#Brennstoff-Brutprozess). Damit ein Brutreaktor mehr Kernbrennstoff erzeugen kann, als er selbst verbraucht, ist man darauf angewiesen, pro Spaltung mindestens ein Neutron für eine Brutreaktion nutzen zu können. Das geht nur dann, wenn die Spaltungsreaktion am Anfang mehr als zwei Neutronen freisetzt: Eines wird für das Aufrechterhalten der Kettenreaktion benötigt, das andere dafür, den verbrauchten Brennstoffkern durch einen erbrüteten Brennstoffkern zu ersetzen. Alle weiteren Neutronen sind „Reserve“ für weitere Brutvorgänge und im Reaktor verloren gegangene Neutronen.
Warum gibt es nur ganz wenige Brutreaktoren? Der Grund hierfür liegt in den technischen Anforderungen, die die schnelle Kettenreaktion mit den schnellen Neutronen an die Reaktorkonstruktion stellt. Damit der Reaktor nicht moderiert ist, fällt Wasser als Kühlmittel schon mal aus. Dieses wäre in großen Mengen im Reaktor unterwegs und wäre infolgedessen ein stark wirksamer Moderator. Es kommen also nur Kühlmittel mit schweren Isotopen und niedrigem Einfangquerschnitt in Frage oder solche, die nur mit einer geringen Zahl von Atomen unterwegs sind, d.h. Gase. Als schweres Isotop ist prinzipiell Natrium geeignet. Um allerdings damit einen Kühlkreislauf aufzubauen, muß es flüssig sein und bleiben. Dieses Alkalimetall hat einen Schmelzpunkt von etwa 97 Grad Celsius. Wenn der Reaktor heruntergefahren ist, muss der Kühlkreislauf beheizt werden, damit das Kühlmittel flüssig bleibt. Schwerer wiegt aber, dass Natrium chemisch sehr reaktiv ist und beispielsweise mit Wasser heftig unter Wasserstoffbildung reagiert. Das stellt ein sehr großes Risiko für den Reaktor als solchen dar, da der Kontakt des Kühlmittels mit Wasser katastrophale Folgen hat. Daher werden ggf. konstruktive Maßnahmen getroffen, um insbesondere den primären Natriumkreislauf wirksam vom Wasser-Dampfkreislauf des Turbinensystems zu trennen. Wasser ist hier für Notkühlung oder als Löschmittel nicht brauchbar. Ein Brutreaktor ist eine sehr spezielle und sehr aufwändige Anlage und deshalb schwierig und damit teuer zu betreiben. Zusätzlich reduziert das das Betriebsrisiko des Reaktors nicht gerade.

Update: Eröffnung ESTW Burghausen

Der Herr Bundesverkehrsminister hat sich heute soeben die Ehre gegeben, mit einem schwarzen Pilzknopf das ESTW Burghausen in Betrieb zu nehmen.
Herr Ramsauer zur Inbetriebnahme
(Bild: cc-by-sa, Autor: schiffmo, Referenz durch URL oder Link hierher)
Dabei ist er auch ein wenig auf die weiteren Projekte rund um die ABS 38 (Magistrale für Europa, München-Freilassing über Mühldorf) eingegangen. Der Stand weicht nicht von meiner Kenntnis ab: Baurecht für den zweigleisigen Ausbau Altmühldorf-Tüßling wird für Anfang 2013 erwartet, her könnte neu sein: Für diesen Abschnitt sei die Finanzierung gesichert. Für die weiteren Abschnitte der ABS38, die da wären: Zweigleisige Begegnungsabschnitte zwischen München und Mühldorf (2 weitere) und Kirchweidach – Tittmoning-Wiesmühl, durchgehende Elektrifizierung der ganzen ABS 38 und durchgehendes Doppelgleis München-Mühldorf-Tüßling befinden sich in Vorplanung (Phase 1 und 2 sagte er, weiß jemand, was das für Phasen sind?)
Neben der Finanzierung Altmühldorf-Tüßling könnte neu sein, daß in den vier Jahren 2012-2015 je eine Milliarde für weitere Ausbaumaßnahmen zur Verfügung steht. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere, wenn damit die ABS 38 näher kommt. Herr Ramsauer, seien Sie sich sicher: In diesem Punkt sind viele Augen auf Sie und die Regierung gerichtet, die sehen möchten, dass das mehr ist als ein Redebeitrag bei einem Auftritt mit Blasmusik.
Herr Ramsauer sprach noch eine Reihe weitere Vorhaben bundesweit an, u.a. die Anbindung des geplanten Tiefseehafens an der Nordsee, die Rheinstrecke im Oberrheingraben und weitere. Nicht nur wir in unserer Region haben berechtigte Bedürfnisse, sondern andere in anderen Regionen auch. Nachdenklich macht mich da eher, wenn mancherorts sehr teure Maßnahmen ergriffen werden, die offensichtlich teilweise an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbeigehen, wie beispielsweise in Stuttgart. Das Geld könnte für sinnvollere Maßnahmen eingesetzt werden, da bin ich mir sicher.

Update

Ramsauer sprach noch von weiteren Dingen: Beispielsweise davon, dass in Garching an der Alz eine weitere Strecke mit ihrem Verkehr von der ABS 38 abzweigt, hier allerdings kein Wort zu den Bestrebungen, genau dort evtl. den Personenverkehr einzustellen, siehe z.B.: http://www.zukunft-suedostbayern.info/2011/04/bahnlinie-muhldorf-traunstein-diskussionen-mit-visionen-leeren-kassen-und-handen/.

Ramsauer in Kastl

Der Herr Ramsauer gibt sich die Ehre, das ESTW in Kastl am Samstag um 11 Uhr selbst in Bertrieb zu nehmen, das steht z.B. hier: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/altoetting/regionales/Ramsauer-kommt-nach-Kastl;art22,43301. Da stellt sich mir eine Frage: Wenn die dann in 15 Jahren endlich den Magistralen-Ausbau fertig haben, bringt er dann das ganze Kabinett nebst Bundestag auch gleich mit?